Sie können auch für dringend erforderliche Maßnahmen zur Fortführung des Betriebs wie Aufräumund Reinigungsarbeiten sowie den Ersatz vernichteter Teile des Anlage- und Umlaufvermögens eingesetzt werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Bislang war es möglich, bei einer Wertminderung des Anlage- oder Umlaufvermögens statt der Anschaffungs- oder Herstellungskosten einen niedrigeren Teilwert zu bilanzieren.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)