Umrüstung

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  1. Bestehende Tankstellen erhalten für die Umrüstung Übergangsfristen von drei bis fünf Jahren, die sich nach der Höhe des jährlichen Benzinabsatzes und den lufthygienischen Vorbelastungen des Standortes richten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
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