Die Regulierungsbehörde steht aber weiter auf dem Standpunkt, bei der Auktion hoheitlich gehandelt zu haben, weswegen keine Umsatzsteuerpflicht bestehe.
( Quelle: Tagesspiegel vom 25.12.2004)
Der Pay-TV-Sender Premiere will vor dem Bundesfinanzhof eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht erreichen.
( Quelle: Die Welt Online vom 24.10.2003)
Auch eine Umsatzsteuerpflicht tritt nicht ein.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 27.02.2003)