Überlegungen der Bundesregierungen für ein Übernahmegesetz begrüßte Kohlhaussen: "Es sollte grundsätzlich der übernehmenden Gesellschaft überlassen werden, ob sie den Umtausch von Aktien, eine Barzahlung oder eine Kombination von beidem anbietet."
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)