Umtausch von Aktien

  1. Überlegungen der Bundesregierungen für ein Übernahmegesetz begrüßte Kohlhaussen: "Es sollte grundsätzlich der übernehmenden Gesellschaft überlassen werden, ob sie den Umtausch von Aktien, eine Barzahlung oder eine Kombination von beidem anbietet." ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)