Auf diesen Ablösebetrag wird der Verwertungserlös angerechnet, der für das zurückgegebene, häufig vom Lieferanten des neuen Kfz in Zahlung genommene Umtausch-Kfz vergütet wird; nicht selten geht der Umtausch 'plus-minus-null' auf.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)