UmwG

  1. II UmwG (alt) folgt einem gemeinsamen Leitprinzip: die uneingeschränkte persönliche Haftung des Unternehmers soll beim Wechsel des Haftungsstatus auf einen fünfjährigen Nachhaftungszeitraum begrenzt bleiben (65). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Die Verfasserin legt die erste umfangreiche und kenntnisreiche Arbeit zum neuen Spaltungsrecht (§§ 123ff. UmwG) vor. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)