II UmwG (alt) folgt einem gemeinsamen Leitprinzip: die uneingeschränkte persönliche Haftung des Unternehmers soll beim Wechsel des Haftungsstatus auf einen fünfjährigen Nachhaftungszeitraum begrenzt bleiben (65).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Verfasserin legt die erste umfangreiche und kenntnisreiche Arbeit zum neuen Spaltungsrecht (§§ 123ff. UmwG) vor.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)