Umweltbeobachtung

  1. Die will das allwettertaugliche Fluggerät zur Umweltbeobachtung einsetzen - erlaubt es nicht nur lange Aufenthaltszeiten in der Luft (maximal 36 Stunden), sondern auch energiegünstiges, leises und emissionsarmes Fortkommen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)