In diesem Urteil geht es um den Nachbarschutz gegenüber schädlchen Umwelteinwirkungen i. S. von § 3 I BImSchG, nicht aber, wie hier, um die nachbarschützenden Wirkungen städtebaulicher Regelungen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Daß beispielsweise "bestehende Beeinträchtigungen durch Lärm und Erschütterung verhindert und neue vermieden werden" sollen, daß "Leben und Gesundheit der Bevölkerung vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen" seien.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Der 38jährige befaßt sich mit Pflanzenhaut, wie er sagt, vor allem mit den Umwelteinwirkungen auf diese Haut.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)