Umwelthaftungsrecht

  1. Gründlich überarbeitet wurden ferner die Beweislastverteilung, die neuen Verkehrspflichten, z. B. der Statussicherungspflicht, die fiktive Abrechnung von Reparaturschäden und das derzeit noch ganz im Fluß befindliche Umwelthaftungsrecht. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. FR-Interview zu Haftungsfragen nach dem Hoechst-Unfall "Schnelles und gemeinsames Handeln" empfiehlt der Frankfurter Rechtsanwalt Christoph Kremer (FR- Bild: Ullrich), Experte im Umwelthaftungsrecht, den Betroffenen des Giftunfalls von Hoechst. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)