Umweltschutzauftrag

  1. Dennoch muß man sehen, daß zum Monopol selbstverständlich der (behördliche) - auch ökologische - Umweltschutzauftrag (77) gehört, der unsere Gewässer - bewirtschaftend - zu schützen hat (vgl. § 1a WHG). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)