Umweltschutzbeauftragter

  1. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder im Beruf erworbene Eignung, etwa als Mitarbeiter eines kommunalen Amtes, als Umweltschutzbeauftragter oder Mandatsträger. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Eine schlüssige Erklärung für die rückläufige Zahl an Aspiranten auf den mit 2000 Mark dotierten Umweltpreis hat Waiblingens Umweltschutzbeauftragter Klaus Läpple nicht zur Hand. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)