Umweltsenatsverwaltung

  1. Laut der Umweltsenatsverwaltung sollen besorgte Bürger eigentlich exakt hier ihre schriftlich niedergelegten Bedenken - auf Amtsdeutsch: Einwendungen - zum neuen Luftreinhalteplan abgeben können. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 14.04.2005)