Unbedenklichkeitsbescheinigungen

  1. Für Transporte mit lebendem Schlachtvieh nach oder über Triest werden in den beiden Ländern keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen an Fleischexporteure mehr ausgegeben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Die Fahrer konnten offenbar nicht die erforderlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorweisen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)