Für Transporte mit lebendem Schlachtvieh nach oder über Triest werden in den beiden Ländern keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen an Fleischexporteure mehr ausgegeben.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Die Fahrer konnten offenbar nicht die erforderlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorweisen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)