Denn bei jeder Abbuchung sei die Geheimzahl jeweils beim ersten Versuch richtig eingegeben worden, folglich sei der Geldautomat nicht von einem Unberechtigten bedient worden - der hätte nämlich den so genannten Pin-Code nicht knacken können.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 16.10.2002)