Unbestellte

  1. Unbestellte Ware müssen Sie prinzipiell nicht aufbewahren oder zurückschicken. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 10.10.2001)
  2. Unbestellte Frühjahrsfelder der Region sind dabei noch das geringste Übel. ( Quelle: Die Zeit (17/1999))