Unfallbeteiligten

  1. Beide Unfallbeteiligten wurden so schwer verletzt, dass sie mit einem Notarztund einem Rettungswagen ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 17.01.2004)
  2. In Mecklenburg-Vorpommern entfernen sich 16 von 100 Unfallbeteiligten unerlaubt vom Unfallort. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  3. Doch die meisten Unfallbeteiligten kamen mit leichteren Blessuren weg. ( Quelle: )
  4. Die anderen Unfallbeteiligten wurden schwer verletzt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  5. In Baden-Württemberg werden bei geringen Sachschäden nur noch Servicekarten ausgegeben, auf denen die Unfallbeteiligten ihre Adressen austauschen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  6. Denn laut Wiewrodt wird die Polizei häufig nicht von den Unfallbeteiligten, sondern von Zeugen informiert. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  7. Die Unfallbeteiligten blieben unverletzt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 05.02.2004)
  8. Kleiner Unfall, großer Alkoholpegel: Nach einem Zusammenstoß zweier Fahrzeuge auf der Fahrbahn des Pinnaurings in Tornesch stellte die Polizei gegen 18.45 Uhr fest, daß einer der Unfallbeteiligten erheblich alkoholisiert war. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 09.02.2005)
  9. In Slowenien müsse damit gerechnet werden, daß die Polizei allen Unfallbeteiligten vorübergehend den Paß abnehme und ein Schnellgerichtsverfahren einleite. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)