Das gilt auch für die Kosten der Ungezieferbekämpfung.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.01.2004)
UNGEZIEFER: Grundsätzlich muss der Vermieter die Kosten für eine einmalige Ungezieferbekämpfung in einer Wohnung tragen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 12.09.2001)