Unglücks-Betrieb

  1. Der Betriebsratsvorsitzende der Nachbarfirma kündigte an, er werde gegen den "Unglücks-Betrieb" und den Oberkreisdirektor Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung stellen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)