"Wenn man den Bundesangestelltentarif (BAT) verändert und künftig die geltende Unkündbarkeit von Angestellten nach 15 Jahren nicht mehr hat, muß auch die Unkündbarkeit von Beamten verschwinden", betonte Körting.
( Quelle: Die Welt vom 11.01.2005)
"Wenn man den Bundesangestelltentarif (BAT) verändert und künftig die geltende Unkündbarkeit von Angestellten nach 15 Jahren nicht mehr hat, muß auch die Unkündbarkeit von Beamten verschwinden", betonte Körting.
( Quelle: Die Welt vom 11.01.2005)