Diese solle es nach den Worten Berningers ermöglichen, "Unrechtsgewinne von schwarzen Schafen unter den Diensten abzuschöpfen".
( Quelle: )
Die Verbraucherzentralen würden aber auch gern auf Geldstrafen und so genannte Unrechtsgewinne zurückgreifen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 27.07.2005)