Und zwar deshalb, weil man sich zwischenzeitlich selbst in den Besitz der Beute aus den Unrechtshandlungen gesetzt hat und diese keinesfalls herausrücken möchte.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Der ehemalige DDR-Richter Ronald Mielich darf wegen "eklatanter Unrechtshandlungen im SED-Regime" nicht mehr als Rechtsanwalt arbeiten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)