Als Konsequenz daraus wurde kein Haftbefehl beantragt, sondern beim Bonner Amtsgericht ein so genannter Unterbringungsbefehl erwirkt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.10.2002)
Der Anwalt von Ludwig E., der Münchner Strafverteidiger Jochen Uher, bestätigte gestern, dass der Unterbringungsbefehl auf seine Beschwerde hin vom OLG unter Auflagen aufgehoben worden sei.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.06.2003)
Die Tatverdächtige, gegen die ein Unterbringungsbefehl von der Staatsanwaltschaft München I erwirkt worden ist, befindet sich inzwischen im Bezirkskrankenhaus Haar.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)