Bei der Abrechnung hätten die Angeklagten schließlich auch jedes Mal wahrheitswidrig als Unterbringungsort das Wohnheim in der Genthiner Straße angegeben.
( Quelle: Die Welt Online vom 25.03.2003)
Der Unterbringungsort der übrigen Vertriebenen stehe noch nicht fest, sagte Wendt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)