Untere Naturschutzbehörde

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  1. Die gesammelten Stellungnahmen gehen an die allein entscheidungsbefugte Untere Naturschutzbehörde im Planungsreferat. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Nun haben sich Untere Naturschutzbehörde und Bezirksbeirat darauf geeinigt, daß eine Fläche entlang der Asangstraße in Richtung Uhlbach bebaut werden darf. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  3. Die Untere Naturschutzbehörde ist bereits tätig geworden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
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