Die gesammelten Stellungnahmen gehen an die allein entscheidungsbefugte Untere Naturschutzbehörde im Planungsreferat.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Nun haben sich Untere Naturschutzbehörde und Bezirksbeirat darauf geeinigt, daß eine Fläche entlang der Asangstraße in Richtung Uhlbach bebaut werden darf.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Die Untere Naturschutzbehörde ist bereits tätig geworden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)