Untergremien

  1. Sie sitzen neben Arbeitgebern, Verwaltung und Bundeswehr in den "Arbeitskräfteausschüssen", die bei allen 146 Arbeitsämtern eingerichtet werden, voraussichtlich als Untergremien der bestehenden paritätisch besetzten Verwaltungsausschüsse. ( Quelle: TAZ 1989)