Unterhaltsrückgriffs

  1. Als Beispiele nannte die Gewerkschafterin die Wiedereinführung des Unterhaltsrückgriffs sowie eine mögliche Streichung des befristeten Zuschlags beim Übergang vom ALG I ins ALG II. Engelen-Kefer räumte ein, dass es Sozialbetrug gebe. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 21.10.2005)