Solange die Kinder minderjährig sind, muss der Elternteil bezahlen, bei dem sie nicht leben, man spricht von "Barunterhalt"; der andere erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung durch den "Betreuungsunterhalt".
( Quelle: Merkur Online vom 17.11.2005)
Letzteres erfordert nicht ein aktives Hintertreiben der Unterhaltsverpflichtung.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Begriffe wie "Unterhaltsverpflichtung", "Haushaltsfreibetrag" oder "Baukindergeld" verlieren dabei ihre Unnahbarkeit.
( Quelle: Die Zeit (22/2002))
Außerdem werde mit einer derartigen Unterhaltsverpflichtung die finanzielle Dispositionsfreiheit der Frau verletzt.
( Quelle: Tagesschau vom 08.06.2005)