Unterhaltsvorschriften

  1. Im Familienrecht sind bei den Unterhaltsvorschriften die Änderungen der Regelunterhalts- Verordnung berücksichtigt und die Obliegenheit zur Vermögensumschichtung im Rahmen des § 1577 beim nachehelichen Unterhalt neugefaßt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)