Um Vox mit mehr Unterhaltungselementen bestücken und an RTL anbinden zu können, bräuchte der Medienkonzern mit Hauptsitz in Gütersloh in Nordrhein-Westfalen einen weiteren Partner.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Beim sogenannten Teleshopping wird der "virtuelle Katalog" als zulassungsfreier Dienst angesehen, während ein Fernseh-Werbekanal mit Unterhaltungselementen als Rundfunk gilt und von den Ländern zugelassen werden muß.
( Quelle: Welt 1996)