Unterkunft und Verpflegung

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  1. Wer seinen Urlaub schon vor Wochen als festes Pauschalangebot gebucht hat, kann nur von niedrigeren Nebenkosten profitieren, denn an den Katalogpreisen für Flug, Unterkunft und Verpflegung ändert sich vorerst nichts. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. So könnte der Pflegebedürftige selbst oder seine Angehörigen für Unterkunft und Verpflegung zahlen, für die ärztlichen Leistungen könnten die Krankenkassen aufkommen, die Kosten für die Infrastruktur könnte der Steuerzahler übernehmen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  3. Der Aufenthalt im Gastland, der zwischen einem halben und einem Jahr dauern kann, wird von der Europäischen Union finanziert, um Unterkunft und Verpflegung kümmern sich die Aufnahmeorganisationen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  4. Daß dem Steuerzahler Aufwendungen für die Berufsausbildung des Kindes entstehen, zum Beispiel für Unterkunft und Verpflegung, ist grundsätzliche Voraussetzung für den Freibetrag. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  5. Die jeweilige Familie übernimmt dann (wie 1993 in Kawagoe) Unterkunft und Verpflegung. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  6. Auch die Weiterbildung wird vom Staat mit knapp 100 000 Euro unterstützt, so dass die Teilnehmer nur für Unterkunft und Verpflegung zahlen müssen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 04.12.2003)
  7. Schon Unterkunft und Verpflegung bilden große Posten im Budget - doch auch die Eintrittspreise sind horrend hoch. ( Quelle: Spiegel Online vom 12.11.2005)
  8. Der fünftägige Kurs umfaßt 40 Unterrichtsstunden und kostet 460 Mark inklusive Unterkunft und Verpflegung. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  9. Abgesehen davon würden sich die mit Haftkosten belasteten Betr. nach den allgemeinen Grundsätzen des Schadensersatzrechtes die ersparten Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung während der Haftzeit anrechnen lassen müssen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  10. Dann zahlen die Kassen auch für stationäre Pflege in Heimen, bis zu 2800 Mark im Monat, in Härtefällen auch bis zu 3300 Mark - jedoch nur für die "pflegebedingten Aufwendungen" - für Unterkunft und Verpflegung müssen die Versicherten selbst aufkommen. ( Quelle: Die Zeit 1995)
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