Das stinkt dem Landkreistag ganz besonders, weil er vor der Übernahme der Unterkunftskosten gewarnt hat.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 24.09.2003)
Zurzeit bezahlt der Bund das Arbeitslosengeld II und knapp ein Drittel der Unterkunftskosten, den Rest tragen die Kommunen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 26.05.2005)
Wenn sich der Bund nicht mehr an den Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose beteiligt, müsste Berlin 2005 auf 340 Millionen Euro verzichten.
( Quelle: Tagesspiegel vom 08.10.2005)
Grund seien die Belastungen durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, insbesondere die Unterkunftskosten für Empfänger von Arbeitslosengeld II, die von den Kommunen getragen werden müssten, so der Städtetag.
( Quelle: Handelsblatt vom 07.09.2005)
Um eine Entlastung der Kommunen um 2,5 Milliarden Euro sicherzustellen, hatte die Bundesregierung ihnen eine Beteiligung an den Unterkunftskosten in Höhe von 29 Prozent zugestanden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.10.2005)
Nicht allein im Hinblick auf die heftig kritisierte Brief-Aktion der Arge (Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung Arbeitssuchender) im Zusammenhang mit Unterkunftskosten sind längst nicht alle Fragen in punkto Hartz IV ausgeräumt.
( Quelle: Aachener Zeitung vom 06.06.2005)
Diese seien für die Unterkunftskosten von Langzeitarbeitslosen verplant.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 08.07.2004)
Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II werde die Städte nicht entlasten, weil sie die Unterkunftskosten für dessen Bezieher und für Sozialhilfeempfänger übernehmen müssten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 31.12.2003)
Für die Kommunen bedeutet dies: Sie werden mit höheren Unterkunftskosten belastet.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.01.2005)
Außerdem plädierte der Rat für eine Verbesserung der Zuverdienstmöglichkeiten und dafür, dass Kinder, die Bafög bezögen und bei ihren Eltern lebten, sich nicht an den Unterkunftskosten beteiligen müssten.
( Quelle: Handelsblatt vom 30.06.2005)