Unterliegt der Anleger also mit seinen Zinseinkünften einem Steuersatz von 30 Prozent, muß er statt der üblicherweise anfallenden 240 Mark Zinssteuer lediglich 80 Mark an das Finanzamt überweisen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Unterliegt Altkanzler Helmut Kohl, bleibt ihm nur eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht.
( Quelle: Tagesspiegel vom 19.09.2003)