Das könnte über den neuen Prüfungsausschuss erfolgen, der im Entwurf der Unternehmens-Grundsätze für den Aufsichtsrat vorgesehen ist.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.03.2003)
Der Aufsichtsrat soll Unternehmens-Grundsätze (Corporate Governance) verabschieden, die der Vorstand vorgelegt hat.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 29.11.2002)