Unternehmensabsprachen

  1. Unternehmensabsprachen zum Schaden von Kunden und Verbrauchern sind in der EU streng verboten; Sündern droht ein Strafgeld von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 09.12.2004)
  2. Bei Unternehmensabsprachen dieser Art, die den Wettbewerb behindern, wünschte sich Van Miert ebenfalls einen härteren Kurs. ( Quelle: Welt 1999)