Unternehmensdelikts

  1. Im übrigen hat das 27. Strafrechtsänderungsgesetz der vom Parlament verlangten Einbeziehung des Besitzes das Sich-oder- einem-Dritten-den-Besitz-Verschaffen (in der Form des Unternehmensdelikts, § 11 I Nr. 6 StGB) vorgeschaltet. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)