Unternehmensgesetz

  1. Das neue Unternehmensgesetz, das die Verfassung und die Befugnisse der sowjetischen Staatsbetriebe von grund auf neu regelt, hat nun absoluten Vorrang und soll vom ZK-Plenum und vom obersten Sowjet Ende Juni/Anfang Juli beraten und verabschiedet werden. ( Quelle: TAZ 1987)