Unternehmensgläubiger

  1. Jedenfalls braucht sich der Vermieter als Unternehmensgläubiger die Dauer des mit dem früheren Unternehmensinhabers begründeten Miet- oder Pachtverhältnisses nicht von einem vertragsfremden Dritten vorzeitig verkürzen zu lassen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)