Unternehmensmanagern

  1. Die Wall-Street-Firmen dürfen auch fremden Unternehmensmanagern und Aufsichtsratsmitgliedern bei Erstemissionen keine Aktien mehr zukommen lassen, um so an Investmentbankaufträge heranzukommen. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 26.05.2002)