Das deutsche Unternehmensteuerrecht könne nur im europäischen Rahmen reformiert werden.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.02.2005)
Trotzdem ist die nachträgliche Steuerentlastung bedenklich: Damals wie heute wurde das Unternehmensteuerrecht auf Drängen der Finanzbranche geändert, damals wie heute reagiert der Gesetzgeber auf Druck von außen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.12.2003)