Unternehmensvermögens

  1. Die Staatsanwaltschaft hingegen sieht dies ganz anders und spricht von einer vorsätzlichen Schädigung des Unternehmensvermögens durch die Sonderzahlungen, die in aller Hektik durch die Gremien geboxt wurden. ( Quelle: Die Welt vom 20.05.2005)