Sie darf dazu insbesondere Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Unternehmensverträge im Sinne von 291, 292 AktG abschließen und Interessengemeinschaften eingehen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Am Mittwoch verständigte sich der Senat nun darauf, die Unternehmensverträge für die BVG um acht Jahre zu verlängern.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)