Untersagungsverlangen

  1. Der Betriebsrat hat zur Begründung für sein Untersagungsverlangen geltend gemacht, der Arbeitgeber störe die Betriebsratsarbeit, wenn er auf Mitarbeiterversammlungen Themen erörtere, die zum Aufgabenkreis des Betriebsrats gehörten. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)