Der sich zugunsten des Arbeitnehmers ergebende Unterschiedsbetrag zwischen der Jahressteuer und den monatlich vorgenommenen Lohnsteuerabzügen wird vom Arbeitgeber ausgezahlt.
( Quelle: Tagesspiegel 2000)
Den Unterschiedsbetrag zwischen den von der Bewag festgelegten Kosten und den deutlich niedrigeren Tarifkonditionen in den Versorgungsverträgen der Konkurrenz hätten EnBW, RWE und Vasa zu tragen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)