Die Bewilligung der finanziellen Unterstützung durch den Staat wurde auf einen Zeitraum von sechs Monaten begrenzt, um nach Ablauf des Zeitraums sicherzustellen, daß die Bedürftigkeit noch vorhanden ist.
( Quelle: Die Welt vom 19.07.2005)
Das Verfassungsgericht hatte entschieden, daß Beamtenfamilien mit drei und mehr Kindern vom 1. Januar 2000 an Anspruch auf erheblich höhere Unterstützung durch den Staat haben.
( Quelle: Welt 1999)