Zudem können Sozialhilfeempfänger arbeiten, ohne daß sie ihren Unterstützungsanspruch sofort ganz verlieren.
( Quelle: Welt 1997)
Der nach Wähleranteil berechnete Unterstützungsanspruch auf 26 000 Mark könne nach entsprechenden Korrekturen nicht verweigert werden.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.04.2001)