Dabei steht das Problem von Armut und Unterstützungsbedürftigkeit im Vordergrund.
( Quelle: Die Zeit (02/2001))
Der 1.Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts korrigierte nun aber diese Auffassung: Auch unter leiblichen Eltern und Kindern verlagere sich mit fortschreitendem Alter die Unterstützungsbedürftigkeit vom Kind auf die Eltern.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 17.08.2002)