Unterstützungskassen

  1. Der PSV haftet aber nur bei Direktzusagen, Unterstützungskassen und Pensionsfonds, nicht aber bei der Pensionskasse und der Direktversicherung. ( Quelle: Tagesspiegel vom 04.05.2003)
  2. Die Unterstützungskassen bieten im Auftrag von Unternehmen Leistungen vergleichbar der Direktzusage. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  3. Er garantiert seit 1975 die betriebliche Altersabsicherung, die aus unmittelbaren Leistungszusagen der Unternehmen und aus Unterstützungskassen resultieren. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 06.08.2002)
  4. Der Tarifvertrag bezieht alle bisher genutzten Weg der betrieblichen Altersvorsorge ein, das sind Direktzusagen, Unterstützungskassen, Pensionskassen und Direktversicherungen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 20.09.2001)