Dabei handelt es sich um die Zumutbarkeit von Minijobs für Langzeitarbeitslose, die Anrechnung von Lebensversicherungen auf das neue Arbeitslosengeld und die Unterstützungspflichten durch die engsten Angehörigen (Eckpunkte).
( Quelle: Tagesschau Online vom 15.10.2003)
Sie sind andererseits aber auch nicht unentgeltl., weil sie in einem wechselseitigen, wenngleich nicht synallagmatischen Zusammenhang der familiären Unterstützungspflichten stehen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)