Nach der Unvereinbarkeitsregelung im Wahlgesetz dürfte auch er das Mandat ohne Rücktritt vom Bürgermeisteramt nicht antreten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Die gesetzliche Unvereinbarkeitsregelung schließt bestimmte Berufsgruppen aus.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)