Unwetterschäden

  1. Unwetterschäden an Gebäuden und Fahrzeugen sind in der Regel durch gängige Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen gedeckt. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 12.07.2002)
  2. Bei durch Überschwemmung geschädigten Autos gilt die Regelung der Teilkaskoversicherung, die auch Hagel- und andere Unwetterschäden übernimmt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.05.2002)
  3. Gerhard Berz freut sich noch 27 Jahre später über seinen ersten großen Erfolg, der dazu führte, dass die Klienten für jeden einzelnen der Unwetterschäden die Selbstbeteiligung an die Münchner Rück zahlen mussten. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 17.07.2001)